Unsere Besucherregelungen

Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher*innen,

Der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.

Die aktuelle Besucherregelung

Derzeit gilt laut Landesverordnung zur Regelung von Besuchen in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen folgendes:

  • Die Anzahl der Besucher*innen ist abhängig von landesrechtlich geltenden Regelungen für private Zusammenkünfte. Berücksichtigt werden die RKI-Empfehlungen sowie der Impfschutz der Besucher*innen und Bewohner*innen.
  • In Einrichtungen, in denen die Immunisierung (2. Impfung) mehr als 14 Tage zurückliegt, können die Bewohner*innen täglich zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten.
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist während der Dauer des Besuchs für Besucher*innen verpflichtend. Sofern der/die Bewohner*in immunisiert ist, kann im persönlichen und direkten Kontakt die Maske abgelegt werden.

Wir setzen auf Ihre Unterstützung und darauf, dass Sie sich achtsam verhalten sowie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.

Ihr Schwesternverband-Team


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